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Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Zuletzt aktualisiert: March 15, 2026

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("AVV") ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen zwischen VoiceTick mit Sitz in Kairo, Ägypten ("Auftragsverarbeiter") und dem Kunden ("Verantwortlicher") und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Sprache-zu-Ticket-Plattform VoiceTick.

Diese AVV gilt, soweit VoiceTick personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes verarbeitet und diese Verarbeitung geltenden Datenschutzgesetzen unterliegt, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR), des California Consumer Privacy Act (CCPA) und anderer einschlägiger Vorschriften.

2. Definitionen

"Personenbezogene Daten" bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und von VoiceTick im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeitet werden.

"Verarbeitung" bezeichnet jeden Vorgang, der an personenbezogenen Daten durchgeführt wird, einschließlich Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Anpassung, Abfrage, Nutzung, Offenlegung, Löschung oder Vernichtung.

"Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet jeden Dritten, der von VoiceTick mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen beauftragt wird.

"Betroffene Person" bezeichnet die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.

3. Details der Datenverarbeitung

Art und Zweck: VoiceTick verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung des Sprache-zu-Ticket-Dienstes, einschließlich Sprachaufnahme, Transkription, KI-gestützter Aufgabenstrukturierung und Übermittlung an Drittanbieter-Plattformen.

Arten personenbezogener Daten: Sprachaufnahmen, Transkriptionstext, Benutzerkontoinformationen (Name, E-Mail), OAuth-Tokens für Drittanbieter-Integrationen, Nutzungsprotokolle und strukturierte Aufgabendaten.

Kategorien betroffener Personen: Nutzer des Dienstes und alle Personen, deren personenbezogene Daten in Sprachaufnahmen oder generierten Aufgaben enthalten sein können.

Dauer: Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Dienstvereinbarung verarbeitet und gemäß unseren Datenspeicherungsrichtlinien aufbewahrt.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

VoiceTick als Auftragsverarbeiter wird:

  • Personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten
  • Sicherstellen, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben
  • Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
  • Keine Unterauftragsverarbeiter ohne vorherige Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen
  • Den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechtsanfragen unterstützen
  • Den Verantwortlichen bei der Einhaltung von Datenschutz-Folgenabschätzungen unterstützen
  • Alle personenbezogenen Daten bei Beendigung des Dienstes löschen oder zurückgeben
  • Alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung zur Verfügung stellen

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt VoiceTick den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

UnterauftragsverarbeiterZweckStandort
DeepgramSprachtranskriptionVereinigte Staaten
Google (Gemini)KI-AufgabenstrukturierungVereinigte Staaten
SupabaseDatenbank & AuthentifizierungVereinigte Staaten
LemonSqueezyZahlungsabwicklungVereinigte Staaten
VercelHosting, Analyse & LeistungsüberwachungVereinigte Staaten
Microsoft ClarityAnalyse & SitzungsaufzeichnungVereinigte Staaten

VoiceTick wird den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus über beabsichtigte Änderungen an Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung Einspruch gegen solche Änderungen erheben.

6. Sicherheitsmaßnahmen

VoiceTick implementiert folgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten:

  • Verschlüsselung von Daten bei der Übertragung mittels TLS 1.3
  • Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand mittels AES-256
  • OAuth 2.0 für Drittanbieter-Plattform-Integrationen
  • Wir setzen branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen ein und überwachen auf Schwachstellen
  • Zugriffskontrollen und rollenbasierte Berechtigungen
  • Automatisierte Backup- und Disaster-Recovery-Verfahren
  • Incident-Response- und Benachrichtigungsverfahren bei Datenschutzverletzungen
  • Personal mit Datenzugriff ist zur Vertraulichkeit verpflichtet

7. Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird VoiceTick den Verantwortlichen unverzüglich und in jedem Fall spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung benachrichtigen. Die Benachrichtigung umfasst:

  • Die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
  • Die Kategorien und die ungefähre Anzahl betroffener Personen
  • Die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung
  • Die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung

8. Internationale Datenübermittlungen

Wenn personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, stellt VoiceTick sicher, dass geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind, einschließlich:

  • Von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln (SCCs)
  • Angemessenheitsbeschlüsse, wo zutreffend
  • Ergänzende technische Maßnahmen nach Bedarf

9. Betroffenenrechte

VoiceTick wird den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen unterstützen, einschließlich Anfragen auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

VoiceTick wird auf solche Unterstützungsanfragen innerhalb von 5 Werktagen antworten. Kosten für Unterstützung, die über den Standardsupport hinausgeht, werden im Voraus vereinbart.

10. Prüfungsrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser AVV durch VoiceTick zu prüfen. VoiceTick stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung zur Verfügung und ermöglicht Prüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem vom Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden.

Prüfungen werden mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) und während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Verantwortliche trägt die Kosten jeder Prüfung, es sei denn, die Prüfung deckt wesentliche Verstöße seitens VoiceTick auf.

11. Laufzeit und Kündigung

Diese AVV bleibt für die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten durch VoiceTick im Auftrag des Verantwortlichen in Kraft. Bei Beendigung oder Ablauf der Dienstvereinbarung wird VoiceTick nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen löschen oder zurückgeben, sofern die Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

12. Anwendbares Recht

Diese AVV unterliegt dem Recht von Ägypten und wird in Übereinstimmung damit ausgelegt. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser AVV unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Kairo, Ägypten.

13. Kontakt

Bei Fragen oder Bedenken zu dieser AVV oder unseren Datenverarbeitungspraktiken kontaktiere unseren Datenschutzbeauftragten unter dpo@voicetick.app.